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Herzlich Willkommen

Informieren Sie sich gerne hier schon einmal vorab über einige wichtige Abläufe in unserer Praxis und erhalten Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Wie sind die Abläufe in der Praxis?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch. Das genaue Anmeldevorgehen finden Sie unter "Psychotherapeutinnen". Bitte erscheinen Sie nach Terminvereinbarung pünktlich zu Ihrem Erstgespräch. 

Nehmen Sie gerne im Wartezimmer Platz, bis Ihre Therapeutin Sie dort abholt. Bitte berücksichtigen Sie, dass unsere Sitzungen i.d.R. 50 Minuten dauern.

Unsere Praxis ist überwiegend schuhfrei, bringen Sie sich also bitte Hausschuhe oder dicke rutschfeste Socken mit. Bitte beachten Sie, dass die Praxis sowie die Psychotherapeutinnen keine Haftung für Verletzungen, insbesondere durch Ausrutschen oder ähnliche Vorfälle übernehmen.

Was passiert im Erstgespräch?

Das Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen sowie dem Klären von inhaltlichen und organisatorischen Fragen. 

Es werden einige anamnestische und diagnostische Fragen besprochen, Ihre Beschwerden sowie Ihr Therapieanlass und Ihre Ziele thematisiert.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Für gesetzlich Versichtere gilt: Nach den ersten 4 Terminen (Sprechstunden und probatorischen Sitzungen) beginnt i.d.R. die Kurzzeittherapie (im Umfang von 12 Sitzungen). Anschließend können weitere 12 Sitzungen Kurzzeittherapie beantragt werden. Bei gegebener Therapieindikation können im weiteren Verlauf weitere (insgesamt bis maximal 80) Sitzungen beantragt werden, sofern eine Genehmigung durch einen Gutachter und die Krankenkasse erfolgt. Die Termine finden i.d.R. wöchentlich statt und umfassen 50 Minuten.

Bei anderen Versicherungsarten ist der Umfang abhängig von Ihrer Versicherungsart. Fragen Sie gerne bereits vor Ihrem ersten Termin bei uns bei Ihrer Versicherung nach, insb. zur Anzahl der Probesitzungen und den notwendigen Unterlagen für einen Therapieantrag.

Was ist, wenn ich Sitzungen nicht wahrnehme oder absagen möchte?

Um die Wartezeiten anderer PatientInnen sowie zeitliche Ausfälle in der Praxis möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, möglichst verantwortungsvoll mit Ihren vereinbarten Terminen umzugehen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, den Termin mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit abzusagen (telefonisch oder per SMS/Mail). Für nicht eingehaltene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird Ihnen ein Ausfallhonorar berechnet. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Wer übernimmt die Kosten? Wie zahlt die Krankenkasse?

Damit die Kosten der Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen werden, muss ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser Antrag wird i.d.R. nach dem 3.-5. Termin gestellt. Für den Antrag wird ein sogenannter „Konsiliarbericht“ benötigt, der von dem/der behandelnden Arzt/Ärztin ausgefüllt wird und der Abklärung möglicher organischer Erkrankungen als Ursache der Beschwerden dient. Das genaue Vorgehen wird im Rahmen der ersten 3 Termine besprochen. Für gesetzlich versicherte PatientInnen gilt: Sie verpflichten sich, jeweils zu Beginn eines Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) Ihre Chipkarte vorzulegen und jeden Wechsel Ihrer Krankenkasse oder Verlust des Versichertenstatus unverzüglich mitzuteilen, da die Leistungen ansonsten privat in Rechnung gestellt werden müssen. Für privat versicherte PatientInnen gilt: Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Quartals, entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychologen (GOP), Ziffer 870 mit dem 2,3fachen Steigerungssatz. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der/die PatientIn als Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Natürlich können Sie die Kosten der Psychotherapie aus selbst übernehmen, informieren Sie sich hierzu gerne im Erstgespräch.

Wie funktioniert die Schweigepflicht?

Selbstverständlich wird Ihre Behandlung mit größter Vertraulichkeit behandelt. In unserer Praxisgemeinschaft tauschen wir uns über die Therapie und den Behandlungsverlauf aus, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Kein Außenstehender – auch keine Angehörigen – erhält Zugang zu den Inhalten Ihrer Therapiegespräche, es sei denn, Sie haben ausdrücklich eine Schweigepflichtsentbindung für diese Person erteilt. Dies gilt auch für andere behandelnde ÄrztInnen. Zu Beginn der Therapie werden Sie daher gefragt, ob eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Ihrem/ Ihrer Hausärztin sowie weiteren Fachkräften vorliegt.

Bringen Sie zum Erstgespräch gerne Berichte von Vorbehandlungen mit, da dies die Dokumentation der Behandlung erleichtert.

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